Historische Bürgerwehr Hüfingen e.V.
Historische Bürgerwehr Hüfingen e.V.

Zeichnung von Karl von Schneider 1909

Zeichnung von Karl von Schneider 1909

Stadtwappen am Alten Rathaus

Das Hüfinger Bürgermilitär

 

Im festen Platz Hüfingen waren die Bewohner von Anfang an zur Verteidigung verpflichtet. Es bestand also von Anfang an eine  Bürgerwehr

Besonders der Umgang mit Schusswaffe bedurfte der Übung. So entstanden die Schützen-Gesellschaften und in späterer Zeit das Bürger- oder Stadtmilitär, das häufig auch Bürgerwehr genannt wurde. Auch in Hüfingen lassen sich beide schon früh nachweisen und seit dem 17 Jahr- hundert auch häufig belegen Sicher waren die Hüfinger nicht nur für die Dauer der drei Jahre, während denen sie in der Schützengesellschaft zu Schießübungen verpflichtet waren zum Waffendienst verpflichtet, wenn sie sich auch erst im 18. Jahrhundert zum Bürgermilitär weiterentwickelte.

Einer Notiz im Stadtratsprotokoll vom 3. Juli 1731 zufolge traten drei Korporalschaften des Bürgermilitärs vor dem Ausrücken „ zum Herren- schießen „ auf dem Rathausplatz an. Dort hatte jeder Bürger neben seinem Unter- und Obergewehr den Feuerkübel vorzuzeigen. Diese Musterung, die sowohl auf einen Oberamts- wie auch auf einen Ratsbeschluss zurückging, lässt annehmen, dass das Bürgermilitär ohne Bruch zur Bürgerwehr umorganisiert wurde. Die früheste Erwähnung des geordneten Bürger- Militärs datiert aus dem Jahre 1741. In jenem Jahr erhielt das Hüfinger Bürgermilitär am 2. Oktober eine neue Fahne.


Noch 1776 standen Stadtkorporäle an der Spitze des Bürgermilitärs. Sie waren schon damals in ihre Ämter gewählt worden und kommandierten, wenn ihnen von höherer Stelle – etwa vom Schultheißen – die Order zuging. Der Bürgerdienst mit der Waffe sei nicht nur von den Römern und den alten Deutschen hergebracht, sondern werde besonders in den Städten streng geübt und zu den Bürgerpflichten gezählt, wurde die Hüfinger Bürgerschaft informiert. Die Korporäle erhielten eine Liste mit den Namen der Dienstpflichtigen. In der Stadt wurde bekanntgegeben, dass jeder Bauer und Taglöhner, aber auch jeder Handwerker nach alter Observanz und auf Befehl mit der Muskete zu stellen habe.

Dass es nicht verachtungswürdig, sondern ordentlich aussehe, wenn das Bürgermilitär antrete, solle kein Bauer, kein Taglöhner und keiner ihrer Söhne in einem „ zwilchenen Schopen „ bäuerisch gekleidet erscheinen sondern im roten Wollhemd oder im blauen Rock, wie ihn jeder Bauersmann trage, und mit dem Unter- und dem Obergewehr auf dem befohlenen Platz erscheinen. Den Korporälen wurde ausdrücklich befohlen, niemand auf der Liste und im Dienst zu übersehen und jedermann gleich zu behandeln, er sei, wer er wolle.

Am 19. Juni 1801 begann man mit einer Kollekte zur Aufstellung einer „ Bürgerlichen Milider - Dirkischen Musik„, die mit Instrumenten und roten Uniformen ausgestattet werden sollten.

Es folgten gleiche Sammlungen am 01. Nov. 1804 und am 24. September 1805, aber auch ein finanzieller Beitrag der Stadt in Höhe von 80fl. blieb nicht aus. 1809 nach Gutheißen der Obrigkeit, unter der Direktion des Schultheißen Stuckle und unter dem Kommando von Josef Burkhard, wurde das Bürgermilitär neu organisiert. Das Corps sollte sich danach aus 40–60 Freiwilligen zusammensetzen. Die Uniform bestand aus langen weißen leinenen Hosen und Gamaschen, einem weiß ausgeschlagenen blauen Janker, roten Epauletten und einem Tschako.

 

Jeder Soldat hatte an den Sonn- und Feiertagen jeweils zwei Stunden zu exerzieren, an Corporis Christi und anderen hohen Festen zu paradieren wenn es die Umstände erforderten, in den Wirtshäusern Feierabend zu bieten. Wenn sich Unannehmlichkeiten ergaben, war eine Patrouille unter einem Korporal auszuschicken. Waren Arrestanten oder Deserteure zu transportieren, so war dieses Geschäft von den Milizionären zu verrichten. Die Soldaten sollten von der Nachtwache befreit sein. Wer sich nicht an die Dienstordnung halte, werde mit Nachtwachen bestraft..

Am 23. Juni 1816, Dem Herz-Jesu-Fest, weihte das Bürgerbataillon von Hüfingen mit großer Feierlichkeit seine neue Fahne. Oberlehrer Luzian Reich hatte sie unentgeltlich entworfen. Sie zeigt auf blauem Grund das Stadtwappen im Eichenkranz die Inschrift „ Für Gott und sein Volk „. – Die alte Fahne war völlig zerfallen. Während dieser Feierlichkeiten schworen die Stadtsoldaten, unter der Fahne zu Ehre Gottes und in der Not dem Vaterland gegen seine Feinde, für den Landesvater, zum Schutze des Eigentums und der gerechten Sache allezeit getreu zu dienen.

 

Als im Jahre 1818 die Hochzeit des Fürsten Karl Egon mit der Prinzessin Amalia Christina Carolina von Baden bevorstand, rüstete sich auch das Hüfinger Stadtmilitär zum Fest. Dazu wurde das Hüfinger Bataillon größtenteils neu uniformiert und ausgerüstet. Zum eigentlichen Empfang am 09. Mai 1818 hatte der Kommandant ein besonderes Marschlied gedichtet, und in Donaueschingen glänzte das Hüfinger Stadtmilitär in Auftreten und Haltung nicht zuletzt durch das mitreißende Beispiel des Kommandanten „ J. Burkhard  „ Zum Dank wurde Kommandant und Schultheiß an die fürstliche Tafel geladen. Das Hüfinger  Bataillon hatte mit 120 Mann Fußsoldaten und 17 Mann bürgerliche Reiterei teilgenommen sowie auch bei der Illumination mitgewirkt Als Anerkennung erhielt jeder Soldat 2 fl.42 x  Ein weiterer Höhepunkt des Bürgermilitärs war das Ausrücken nach Donaueschingen am 29. September 1830 wo sie zusammen mit der Donaueschinger Bürgerwehr vor dem Schloss paradierten anlässlich eines Besuchs des Großherzogs Leopold mit seiner Gemahlin.

Am 31. Juli 1831 gab Josef Burkhard, inzwischen Bürgermeister seiner Heimatstadt geworden, das Amt des Kommandanten ab, wurde aber im folgenden Jahr erneut als Major zum Kommandant gewählt. Im Jahre 1836 trug das Bürgermilitärkorps der Stadt an, in Brandfällen eine Brandwache, ein Brandpiquet, zu stellen, um den Brandplatz zu sichern und bedauerliche Diebstähle von gerettetem Inventar zu verhindern. Das Piquet wurde eingerichtet und setzte sich 1845 aus zwei Offizieren, zwei Unteroffizieren und 27 Stadtsoldaten zusammen. Mit Wirkung vom 29. August 1837 gab sich das Hüfinger Bürgerkorps noch einmal eine neue Satzung. In ihr ist der Zweck des Korps so beschrieben:

„ Der Zweck des Bürgermilitär-Corps der Stadt Hüfingen besteht darin:

zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kräftig mitzuwirken, zu diesem Zwecke dem Aufgebot der Staatsbehörden Folge zu leisten, ferner bestimmte religiöse und politische Feste durch militärische Parade und Aufzug zu verschönen. Ehre, öffentliche Ordnung und Bereitwilligkeit zum Schutze des heimischen Herdes sind der Wahlspruch des Korps„ Das Korps verstand sich als freiwilliger Verein unabhängiger Bürger und Bürgersöhne und sah sich selbständig. Es bestand aus einem Bataillon zu 4-6 Sektionen Infanterie – es waren 1837 insgesamt 124 Mann, davon 30 Musiker -, einem Kommandanten im Range eines Majors, 2 Hauptleute, dem Ober- und Unterleutnant, dem Adjutanten, dem Kapellmeister, dem Fähnrich, 8 Unteroffizieren und einem Tambour neben der Musik Der Kommandant und alle Offiziere wurden von der gesamten Mannschaft gewählt. Auf eine Größe von 150 Mann angewachsen musste das Bürgerbataillon im Jahre 1845 zur Kenntnis nehmen, dass der Unterhalt dieser Organisation seitens der Stadt nicht mehr in bekanntem Maße übernommen werden konnte schon die Tatsache, dass bei einem Pulverbedarf von jährlich 88 Pfund und die Löhnungskosten für 150 Mann einen Fortbestand in Frage stellte. Dass die politische Lage- insbesondere die Revolutionswirren 1848/49 das Korps in zwei Lager trennte,  lies die drohende Auflösung wahr werden. Das ehemals so stolze Bürgermilitär musste nun auf Anordnung durch Bürgermeister Häfelin vom 20. Nov. 1848, die Waffen und Uniformen auf dem Rathaus abgeben.

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